Die Reise
Ein- und Ausstieg
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Alle Haltestellen sind beim Stadt- und Regionalverkehr Bedarfshalte, an denen nur auf Anforderung angehalten wird. Bei Bedarf rechtzeitig den Halteknopf „fermata prenotata” (beim Stadtverkehr) drücken oder auf der Haltestelleanzeige den gewünschten Halt klicken. Beim Regionalverkehr ist direkt der Fahrer zu verständigen. Den gewünschten Einstieg zeigt man hingegen durch den sichtbar erhobenen Arm dem Fahrer an, der sich der Bushaltestelle nähert
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Der Ein- und Ausstieg vom Bus außerhalb der Haltestellen und während der Fahrt ist verboten (und auch gefährlich).
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Zum Ein- und Ausstieg vom Bus werden die dafür bestimmten und gekennzeichneten Türen benutzt.
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Körperbehinderten und Arbeitsinvaliden sind laut Gesetz einige Sitzplätze vorbehalten. Diese sind entweder durch ein kleines Schild oder einen Aufkleber gekennzeichnet. Vergessen Sie bitte nicht, diesen Platz bei Bedarf freizugeben und auch älteren Menschen, werdenden Müttern und Kindern Ihren Platz zu überlassen.
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Nur mit einem gültigen und entwerteten Fahrticket den Bus besteigen.
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Beim Stadtverkehr ist DER EINSTIEG AN DER MITTLEREN TÜR UNTERSAGT, denn diese dient zum Ausstieg. Bei Zuwiderhandlung fällt ein Bußgeld in Höhe von 15,33 € an, das bei Zahlungsverzug bis auf 46 € + Unkosten erhöht werden kann. Wie durch das Landesgesetz 5/2011 festgelegt, darf der Einstieg in den Bus am Abend nach 20 Uhr und an allen Fest- und Feiertagen nur durch die vordere Tür erfolgen.
Während der Fahrt
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Belegen Sie nur einen Sitzplatz;
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Behindern Sie bitte nicht den Ein- und Ausstieg anderer Fahrgäste, indem Sie entweder bei den Türen oder beim Fahrticketentwerter verweilen
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Behindern Sie bitte nicht den Ein- und Ausstieg anderer Fahrgäste, indem Sie entweder bei den Türen oder beim Fahrticketentwerter verweilen.
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Rauchen ist verboten!
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Nehmen Sie mit Ihrem Verhalten Rücksicht auf Ihre Mitmenschen!
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Seien Sie höflich und entgegenkommend zum fahrenden Buspersonal: Erleichtern Sie ihnen ihren Dienst.
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Zeigen Sie sich während der Fahrt gegenüber älteren Menschen und Behinderten rücksichtsvoll.
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Das Mitführen von leicht brennbarem, schädlichem oder gefährlichem Material ist verboten!
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Das Mitführen von geladenen oder nicht zerlegten Feuerwaffen ist verboten (Ausnahme bilden dabei Beamte der öffentlichen Sicherheit)!
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Alarm- und Notsysteme dürfen nur im äußersten Notfall und aus Sicherheitsgründen genutzt werden.
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Stellen Sie nicht Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste durch unkorrektes oder gefährlichen Verhalten aufs Spiel!
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Im Bus ist es untersagt, Gegenstände oder Flugblätter zu verteilen, zu befestigen oder auszulegen, falls nicht ausdrücklich eine Genehmigung der „Trentino trasporti esercizio“ vorliegt.
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Das Anbieten oder der Verkauf von Gegenständen sowie jegliche Handelstätigkeit ist in den Bussen verboten!
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Auch Betteln ist in den Bussen verboten!



