facebook.com twitter.com

Beförderung von Tieren (Hunde, Katzen und kleine Haustiere) in den Zügen und Bussen von Trentino Trasporti

Die Fahrgäste dürfen Schoßhunde und Kleintiere kostenlos mitnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Größe während der Fahrt bequem im Arm gehalten werden können.

Größere Tiere werden je nach Platzverfügbarkeit zur Beförderung zugelassen und es wird für sie der Preis der entsprechenden Fahrkarte bezahlt (mit Ausnahme von Blinden- und Gehörlosenführhunde, die kostenlos reisen).

In beiden Fällen reisen die Tiere unter der Verantwortung der Begleitperson, die alle notwendigen Vorkehrungen treffen und Ausrüstungen bereitstellen muss, um Schäden oder Störungen der Mitreisenden zu vermeiden.

Insbesondere sind für Hunde ein Maulkorb und eine Leine vorgeschrieben, die nicht länger als 1,5 Meter sein darf. Beides gilt für alle Hunde, unabhängig von ihrer Größe, mit Ausnahme von: Blinden- und Gehörlosenführhunden, Hunden, die zur Unterstützung von Behinderten ausgebildet wurden, Hunden der Streitkräfte, der Polizei, des Zivilschutzes und der Feuerwehr (Verordnung des Gesundheitsministeriums 6/8/13, Art. 5).

Tiere, die zu wilden oder gefährlichen Arten gehören, sind nicht erlaubt.

Jeder Fahrgast darf nur ein Tier mit sich führen (mit Ausnahme der Seilbahn Trient-Sardagna, bei der mehr als ein Tier pro Fahrgast auf einer zusätzlichen Sonderfahrt ohne andere Fahrgäste erlaubt ist).

Wenn das Tier das Fahrzeug verschmutzt, beschädigt oder in irgendeiner Weise Personen- oder Sachschäden verursacht, ist der Besitzer verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Für weitere Details lesen Sie bitte die Condizioni di trasporto (Beförderungsbedingungen)