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Geschrieben von: Super User
Kategorie: Uncategorised
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Rauchverbot

In jeder Hinsicht und laut der Gesetze:

 

UNTER DEN ÜBERDACHUNGEN DER BUSHALTESTELLEN, IN BAHNHÖFEN UND OMNISBUSBAHNHÖFEN SOWIE AN BORD VON BAHN, STADTBUSSEN, NAHVERKEHRSBUSSEN UND SEILBAHN IST DAS RAUCHEN VERBOTEN

simbolo divieto


Die Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld zwischen 27,50 und 275,00 Euro geahnt. Der Betrag des Bußgeldes verdoppelt sich, falls die Zuwiderhandlung in Präsenz von einer schwangeren Frau, einer stillenden Mutter oder Kindern unter 12 Jahren erfolgt.

Auch mit elektronischen Zigaretten

Gemäß Absatz 16 des Landesgesetzes Nr. 689/1981 ist die Zahlung des Bußgeldes in reduziertem Maß zugelassen, d. h. durch die Begleichung des doppelten Betrags vom Mindestbußgeld, und zwar durch Überweisung auf das Postkonto Nr. 295386. Konteninhaber ist der „Tesoriere capofila della Provincia autonoma di Trento, UniCredit Banca S.p.A.”, mit Sitz in Trento, via Galilei 1, 38100 Trento, oder mit Banküberweisung und folgenden Koordinaten IBAN: IT 12 S 02008 01820 000003774828, ausgestellt auf den o. g. „Tesoriere”, mit der Angabe vom Zahlungszweck, Datum und Protokollnummer.

Zuständiges Organ für Mahnbescheide bzw. Archivierung: Dirigente del Servizio Polizia amministrativa provinciale della Provincia autonoma di Trento.

Die Überwachung bzw. Kontrolle obliegt nicht nur dem öffentlichen Überwachungsdienst, sondern auch dem dafür eingesetzten Personal der Stadt- bzw. Landpolizei sowie den Bevollmächtigten vom Sanitätswesen und dem damit beauftragten Personal der Stadtpolizei. Die Überwachung dieses Verbots ist dem dafür beauftragten Personal des Unternehmens anvertraut.

Bei elektronischen Zigaretten beträgt das Bußgeld zwischen 15,00 und 46,00 Euro, d. h. es wurde nach der Richtlinie vom Erlass des Präsidenten der Republik 753/80 durch das beauftragte Firmenpersonal (Kontrolleure) angehoben.